10 Tipps zum Steuern sparen

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Ein Steuertipp kann schon helfen, substantiell Steuern zu sparen..

1. Einzahlungen in die Säule 3a
Beiträge in die Säule 3a können im vollen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bis zum Bezug der Kapitalleistungen im Vorsorgefall (Alter, Tod oder Invalidität) unterliegt das einbezahlte Kapital weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer. Erst die Auszahlung unterliegt einer separaten Jahressteuer zu einem günstigeren Tarif.

Steuerpflichtige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können zur Zeit* pro Jahr maximal CHF 7’056 vom Einkommen abziehen. Steuerpflichtige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind (z.B. selbständig Erwerbende) maximal 20% des Einkommens, höchstens aber CHF 35’280.*

2. Pensionskassen-Lücken schliessen
Fast jeder, der einer Pensionskasse angeschlossen ist, hat eine bestehende Lücke. Sei es infolge langer Ausbildungszeit oder Umsiedlung in die Schweiz: Es lohnt sich, Ihre Pensionskasse anzufragen ob Ihre Pensionskasse eine Lücke aufweisen und wie hoch diese ist. Der Betrag des Einkaufs kann vom Einkommen vollständig abgezogen werden.

3. Allgemeine Abzüge
Wenn Sie mehr als die Pauschalabzüge geltend machen wollen z.B. für Liegenschaftsunterhaltskosten, Aus- und Weiterbildungskosten, Fremdbetreuungskosten für Kinder, Krankheits- und Unfallkosten, Zahnarztkosten, Kosten für die Wertschriftenverwaltung usw. sollten Sie alle Belege dafür sammeln, um die Abzüge geltend zu machen.

4. Kauf einer rückkaufsfähigen Kapitalversicherung
Erträge aus rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen (Lebensversicherungen) sind grundsätzlich steuerfrei und bei der Auszahlung fällt keine Besteuerung an. Neben den jährlich finanzierten Kapitalversicherungen besteht auch die Möglichkeit der Finanzierung mittels Einmalprämie, welche bei der Auszahlung ebenfalls steuerfrei ist, wenn die Versicherung der Vorsorge dient.

5. Schenkungen an nicht verwandte Personen
Wollen Sie eine Schwiegertochter resp. einen Schwiegersohn beschenken, lohnt es sich, den Betrag zuerst an die eigene Tochter resp. den eigenen Sohn zu übergeben, da dies in den meisten Kantonen steuerfrei ist. Danach kann der Betrag innerhalb der Eheleute (meist steuerfrei) übertragen werden. Jedoch sollte der zeitliche Abstand der beiden Schenkungen nicht nahe beieinander liegen, da die Steuerbehörden sonst von einer Steuerumgehung ausgehen könnten.

6. Kapitalbezüge gestaffelt beziehen
Planen Sie, z.B. infolge anstehender Pensionierung Kapitalbezüge aus der Säule 3a oder der Pensionskasse zu beziehen, sollte Sie dies gestaffelt und nicht im gleichen Jahr tun, denn sämtliche Kapitalbezüge eines Jahres werden für die Satzbestimmung zusammengezählt

7. Hypotheken indirekt amortisieren
Wer eine Liegenschaft besitzt hat meist auch eine Hypothek. Diese muss regelmässig reduziert werden. Damit bei einer Reduktion der Steuerabzug für Schulden und Hypothekarzinsen nicht kleiner wird, besteht allenfalls die Möglichkeit, die Hypothek indirekt über Einzahlungen in ein Säule 3a Konto zu amortisieren. Dadurch bleiben die Schuldabzüge formal gleich hoch und die Einzahlungen in das Säule 3a Konto verringert die Steuerlast zusätzlich.

8. Umzug in eine steuergünstige Gemeinde
Die Unterschiede Punkto Steuerfüsse in den verschiedenen Gemeinden sind zum Teil gewaltig! So beträgt der günstigste Steuerfuss im Kanton Zürich zur Zeit 72% und der teuerste 130%.*

9. Für Unternehmen: Geschäftliche Aufwändungen und die richtige Rechtsform 

Es ist wichtig, die richtige Rechtsform für Ihr Unterhmen zu wählen. Bei den Kapitalgesellschaften GmbH und AG können Sie die Steuerbelastung vom Gewinn abziehen und steuerprivilegierte Dividenden auszahlen.

Ein Vorteil bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist, dass man sämtliche geschäftlich bedingten Aufwendungen vom Gewinn abziehen kann. Es gilt, fleissig alle Belege zu sammeln. Zudem können Abschreibungen auf das Anlagevermögen und Immobilien vorgenommen werden.

10. Vorzeitig Steuern einzahlen
Wer die provisorischen Rechnungen im Voraus bezahlt, wird teilweise mit einem geringen Vorzugszins von 1% belohnt. Hingegen wird bei nicht fristgerecht bezahlten Steuern ein Verzugszins von erhoben, welcher etwa 4.5% beträgt.

*Stand 2024