Planen Sie jetzt, um im nächsten Jahr Steuern zu sparen!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die hektische Weihnachtszeit rückt immer näher. Wer denkt da schon an Steuern?
Dennoch möchte ich Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Tipps für die Steuerperiode 2016 nennen, die Sie schon jetzt berücksichtigen sollten. Vielleicht können Sie Ihre Steuerlast im nächsten Jahr dadurch etwas senken.
Neu: Kosten für Ausbildungen abziehbar
Die Unterscheidungen zwischen abziehbaren Weiterbildungskosten und nicht abziehbaren Ausbildungskosten fällt dahin. Neu sind die die Kosten für Ausbildungen und Weiterbildungen im 2016 abzugsfähig. Der Abzug beträgt auf Bundesebene maximal CHF 12‘000 und ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt.
Neu: Begrenzte Abzugsmöglichkeit für Fahrkosten
Ab dem Steuerjahr 2016 können Berufspendler bei der direkten Bundessteuer höchstens noch 3000 Franken für Fahrkosten abziehen. Den Kantonen ist es zudem freigestellt, ebenfalls eine Obergrenze für diesen Abzug einzuführen. Vor allem Auto-Pendler, die bisher einen längeren Arbeitsweg als 20 km hatten, werden künftig mehr Steuern zahlen oder auf den öffentlichen Verkehr umsteigen müssen.
Verrechnungssteuer (Neuregelung im Kanton Zürich)
Ab 1.1.2017 wird im Kanton Zürich die Verrechnungssteuer künftig mit den Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperiode, in welcher die Verrechnungssteuer angefallen ist verrechnet.
Im Übergangsjahr 2017 wird dies dazu führen, dass mit den Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperiode 2017 sowohl das Verrechnungssteuerguthaben aus dem Jahr 2016 als auch jenes aus dem Jahr 2017 verrechnet wird.
Ab 2017: Automatischer Datenaustausch von Vermögenswerten der Schweiz mit der EU (AIA)
Die Schweiz und die EU sowie weitere Staaten haben Abkommen zur Einführung des automatischen Datenaustausches in Steuersachen unterschrieben. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz werden am 1. Januar 2017 in Kraft treten, so dass ab 2017 Daten gesammelt werden und 2018 ein erster Datenaustausch erfolgt.
Es ist ratsam, nicht deklariertes Einkommen und Vermögenswerte, die im Ausland liegen, baldmöglichst zu legalisieren. Dies ist unter gewissen Voraussetzungen straflos möglich, etwa mit einer Selbstanzeige an die Schweizer Steuerbehörden.