Automatischer Informationsaustausch mit EU-Ländern und weiteren Staaten ab 2018
Die Schweiz und die EU sowie weitere Staaten haben Abkommen zur Einführung des automatischen Datenaustausches in Steuersachen unterschrieben. Ziel ist es, Steuerhinterziehung für im Ausland befindliche Vermögenswerte zu verhindern.
Der automatische Informationsaustausch (AIA) sieht vor, dass Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln und an die zuständigen Steuerbehörden weiterleiten.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz werden am 1. Januar 2017 in Kraft treten, so dass ab 2017 Daten gesammelt werden und ab 2018 ein erster Datenaustausch erfolgt. Das heisst, dass eine straflose Selbstanzeige für im Ausland befindliche Vermögenswerte möglichst bis Ende 2017 eingereicht werden sollte.*
*Update: Bis wann ist eine straflose Selbstanzeige möglich?
Gemäss Praxis der Eidg. Steuerverwaltung ist eine Selbstanzeige bis zum 30.09.2018 möglich. Für Vermögenswerte aus Staaten, die dem AIA später beitreten, gilt dies analog für den 30. September des folgenden Jahres, in welchem der Datenaustausch stattfindet.
Das Steueramt des Kantons Zürich geht davon aus, dass die Daten aus dem Ausland ab ca. 1.10.2018 zur Verfügung stehen werden. Dabei verfolgt es die liberale Praxis, wonach straflose Selbstanzeigen bis zum Zeitpunkt der Entdeckung durch den Steuerkommissär möglich sind. Das kann in der Praxis auch nach dem genannten Datum der Fall sein, sofern das Steueramt noch keine Kenntnis davon hat.
Beratung und Unterstützung
Eine Beratung kann Ihnen viel Ärger und hoffentlich auch Geld einsparen. Um abzuklären, ob eine strafbefreite Selbstanzeige in Frage kommt und wie Sie dabei am besten vorgehen, stehe ich Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
*Stand 7.12.2017